„Anforderungen zur Begrenzung übermäßiger Produktverpackung“: 3 reale Grenzen bei Schichtenzahl, Hohlraumanteil und Kostenanteil – Wo die Geschenkboxstruktur zuerst ansteht
💡 💡 Auf einen Blick
GB 23350-2021 zerlegt übermäßige Verpackung in drei unabhängige Kennzahlen: Schichtenzahl, Hohlraumanteil und Kostenanteil. Die Schichten werden von innen nach außen gezählt, wobei Transportverpackungen nicht angerechnet werden. Der Hohlraumanteil wird anhand des Nettogewichts und des k-Werts der Warengruppe zurückgerechnet, um die maximale Boxgröße zu bestimmen. Zähler des Verpackungskostenanteils ist der von der Druckerei angebotene Beschaffungspreis; für Tee, Mondscheinkuchen und Zongzi gilt außerdem eine harte Grenze von 15%. Dieser Beitrag zeigt die drei Zeilen mit konkreten Zahlen, die in ein Angebot der Druckerei gehören.
Im März 2025 sandte uns ein Tee-Kunde einetext mit Fotos: In einer Box mit 250 g Frühlings-Tee befanden sich nach dem Auspacken eine Metalldose, Baumwollpapier, eine Außenbox, eine Geschenktüte und ein Versandkarton – also fünf Schichten. Er schrieb: „Die Marktaufsicht hat gesagt, dass wir die Vorgabe überschreiten.“
Das Problem lag in seinem Verständnis: Der Versandkarton ist eine Transportverpackung und wird nicht auf die Schichtenzahl der Verkaufsverpackung angerechnet. Die Norm ist eindeutig: Sie gilt für Verkaufsverpackungen von Lebensmitteln und Kosmetika, nicht für Transportverpackungen. Tatsächlich zu berechnen sind das Baumwollpapier um die Metalldose und die Geschenktüte.
Das ist jedoch nicht der eigentliche Schwerpunkt dieses Artikels. Er möchte einen anderen Punkt behandeln: Später kam derselbe Kunde mit seinertext zu uns und fragte: „Können Sie mir diese Geschenktüte dann einfach nicht anfertigen?“ Das war berechtigt, doch er hatte die Richtung der Berechnung verfehlt.
Denn „übermäßige Verpackung“ in GB 23350-2021 bedeutet nicht einfach eine Verpackung innerhalb einer Verpackung. Sie ist in drei voneinander unabhängige, separat berechnete und separat geprüfte Kennzahlen unterteilt: Verpackungsschichten, Verpackungshohlraumanteil und Verpackungskostenanteil. Diese drei Werte werden getrennt berechnet und müssen jeweils die Grenzwerte einhalten. Sobald einer überschritten wird, gilt die Verpackung als übermäßig.
Am ehesten ordnen Druckereien den dritten Punkt falsch zu. Laut Norm bezeichnet „Verpackungskosten“ den zwischen einem Lebensmittel- oder Kosmetikunternehmen und einem Verpackungsunternehmen vereinbarten Beschaffungspreis der Verpackung. Für eine Druckerei bedeutet dies: Der Verpackungspreis, den der Kunde bezahlt, ist selbst der regulatorisch überwachte Zähler.
Die erste Grenze: Schichten von innen nach außen zählen; eng anliegende Folien zählen nicht mit
Beginnen wir mit der Schichtenzahl, da dies die unmittelbarste Aufgabe für eine Druckerei ist.
Die Berechnungsmethode lautet: Die Verpackung, die unmittelbar mit dem Inhalt in Kontakt steht, ist Schicht 1; danach wird fortlaufend gezählt, bis die äußerste Verpackung Schicht N ist. Zwei Einzelheiten werden dabei häufig übersehen.
Die erste betrifft Folien, die unmittelbar an der Außenseite der Verkaufsverpackung anliegen und deren Dicke weniger als 0.03mm beträgt. Sie werden nicht mitgezählt. Eine dünne OPP-Beutel-Schicht zum Schutz vor Staub erhöht die Schichtenzahl somit nicht. Wird die Folie wegen des Griffgefühls jedoch durch eine 0.08mm dicke Folie ersetzt, zählt sie als eine Schicht. Das ist keine Formalie: Bei vielen Kunden lautet die Beschwerde, die Verpackung bestehe angeblich nur aus einer Schicht und sei dennoch zu hoch. Bei der Prüfung stellt sich häufig heraus, dass es sich um die feuchigkeitshemmende Folie handelt.
Die zweite Einzelheit ist noch wichtiger: Berechnet wird die Verkaufsverpackung, nicht die Transportverpackung. Ein Versandkarton zählt nicht, eine Geschenktüte schon. Warum? Weil die Geschenktüte gemeinsam mit der Ware an Verbraucher verkauft wird und diese zu Hause noch für andere Gegenstände verwenden. Sie ist daher Teil der Verkaufsverpackung.
Wie viele Schichten hat eine Geschenkbox? Das hängt davon ab, was in der Geschenkbox enthalten ist und wie sie verkauft wird:
| Struktur | Berechnung der Schichtenzahl | Was die Druckerei tun sollte |
|---|---|---|
| Einzellige Innenaufnahme + Außenbox | 2 Schichten (die Innenaufnahme berührt das Produkt direkt, die Außenbox umschließt die Innenaufnahme) | Wenn der Kunde eine „Box, die alles enthält“ verlangt, sollte zunächst geklärt werden, ob diese Box tatsächlich aus einer einzigen Schicht besteht |
| Metalldose + Baumwollpapier + Außenbox + Geschenktüte | 4 Schichten | Für Tee ist ausdrücklich festgelegt, dass höchstens 3 Schichten zulässig sind; hier sollte zuerst reduziert werden |
| Unabhängige Einzelpackungen × N + Geschenkbox | Ob 1 oder N Schichten gezählt werden, hängt davon ab, ob die Einzelpackungen den Inhalt vollständig umschließen | Eine unabhängige Packung ist eine physisch trennbare, vollständig umschließende Verpackung; N unabhängige Packungen entsprechen N Schichten |
| Versandkarton / Außenkarton | Nicht anrechenbar | Transportverpackung; nimmt nicht an der Berechnung der Schichtenzahl teil |
Die im März 2024 veröffentlichte Änderung Nr. 2 zu GB 23350-2021 reduzierte die zulässige Schichtenzahl für Tee von „nicht mehr als vier Schichten“ auf „nicht mehr als drei Schichten“. Diese Bestimmung gilt unmittelbar ab Veröffentlichung; eine Übergangsfrist gibt es dafür nicht. Für alle anderen neuen und geänderten Inhalte wurde eine Übergangsfrist von 12 Monaten eingeräumt.
Unsere Druckerei vermerkt heute bei Teeangeboten die Schichtenzahl verpflichtend. Dort steht ausdrücklich: „Dieses Angebot basiert auf einer Verkaufsverpackung mit X Schichten, einschließlich Geschenktüte/ohne Geschenktüte“.
Die zweite Grenze: Der Hohlraumanteil bedeutet nicht, wie leer die Box ist, sondern wird aus dem Nettogewicht zurückgerechnet
Der Hohlraumanteil ist die am häufigsten missverstandene der drei Kennzahlen und zugleich die, über die sich innerhalb einer Druckerei am schwersten eine einheitliche Meinung erzielen lässt.
Die Formel lautet: X = (Vn − Σ(kV0)) / Vn × 100%
Erläuterung:
- Vn ist das Volumen der Verkaufsverpackung. Bei einem Quader ergibt es sich direkt aus Länge × Breite × Höhe; bei anderen Formen wird das Wasserverdrängungsverfahren angewendet.
- V0 ist das Volumen des Inhalts, nicht das tatsächliche Produktvolumen, sondern ein aus dem Nettogewicht umgerechneter Wert – 1 mL oder 1 g Inhalt wird mit 1000 mm³ angesetzt.
- k ist der Koeffizient für den erforderlichen Warenraum und unterscheidet sich je Warengruppe erheblich.
Die Grenzwerte richten sich nach dem Nettogewicht je Einheit:
| Nettogewicht je Einheit Q(mL oder g) | Obergrenze des Hohlraumanteils |
|---|---|
| Q ≤ 1 | ≤ 85% |
| 1 < Q ≤ 5 | ≤ 70% |
| 5 < Q ≤ 15 | ≤ 60% |
| 15 < Q ≤ 30 | ≤ 50% |
| 30 < Q ≤ 50 | ≤ 40% |
| Q > 50 | ≤ 30% |
Es gibt außerdem eine Rettungsklausel: Bei Waren, deren Verkaufsverpackung nur aus einer Schicht besteht, muss der Hohlraumanteil nicht berechnet werden; die Ware gilt unmittelbar als konform. Damit erklärt sich, warum bei kleinen Einzelverpackungen wie einem Lippenstift oder einem Seifenstück niemand den Hohlraumanteil thematisiert.
Der k-Wert ist der fehleranfälligste Teil der gesamten Berechnung, weil er nach Warengruppen und innerhalb einer Warengruppe noch nach Untergruppen differenziert:
| Warengruppe | k-Wert | Hinweis |
|---|---|---|
| Kosmetik · Hautpflegewasser / Cremes und Lotionen in Einheitseinheiten | 9.0 | Für Masken kann ebenfalls 9.0 verwendet werden |
| Kosmetik · lose Puder / gepresste Puder | 15.0 | Mehrere Farbtöne gelten als mehrere Produkte |
| Kosmetik · Aerosole und Einheitseinheiten mit organischen Lösungsmitteln | 5.0 / 15.0 | Für Produkte mit organischen Lösungsmitteln liegt der Unterschied beim Dreifachen |
| Kosmetik · wachsbasierte Einheitseinheiten für Lippenpflege | 20.0 | Bei einem Nettogewicht unter 0.2g/mL gilt 80.0 |
| Lebensmittel · Tee und Teezubereitungen | 13.0 | Komprimierter Tee 9.0; hochwertige Tee-Sorten 20.0; Tee-Ersatz 60.0 |
| Lebensmittel · Mondscheinkuchen / Zongzi / andere Backwaren | 7.0 / 5.0 / 12.0 | Die drei Werte unterscheiden sich um mehr als das Doppelte |
| Lebensmittel · Functional Food | 18.0 | Abhängig von Darreichungsform und der entsprechenden Kategorie herkömmlicher Lebensmittel |
Ein berechenbares Beispiel: 50 mL Hautpflegewasser, Box 8×7×15 cm, Volumen 840 cm³, k = 9:
X = (840 − 9 × 50) / 840 = 46.4%
Das Nettogewicht von 50 mL fällt in die Stufe „30 < Q ≤ 50“, deren Obergrenze bei 40% liegt. 46.4% überschreiten die Grenze.Wie groß darf die Box in diesem Fall höchstens sein? Rückwärts gerechnet: 840 × (1 − 0.4) = 504 cm³. Der erforderliche Raum beträgt somit 9 × 50 = 450 cm³, und das Gesamtvolumen der Verpackung darf 504 cm³ nicht überschreiten.
Bei derselben Hautpflegewasserbox ergäbe sich mit einem fälschlich angesetzten k-Wert von 15, dem Wert für lose Puder, (840 − 750)/840 = 10.7% und damit eine konforme Berechnung. Ein falscher k-Wert kehrt das Ergebnis direkt um.Deshalb ist der k-Wert der fehleranfälligste Teil dieser Berechnung: Er steht nicht auf der Box, sondern ergibt sich aus der Einordnung der Warengruppe.
Die dritte Grenze: Welcher prozentuale Anteil des Verkaufspreises entfällt auf die Verpackung? Der von der Druckerei angebotene Preis ist der Zähler
Der dritte Punkt ist der am schwierigsten intuitive.
Der Normtext lautet: Produktionsorganisationen müssen Maßnahmen ergreifen, um die Kosten aller Verpackungen mit Ausnahme der unmittelbar mit dem Inhalt in Kontakt stehenden Verpackung auf höchstens 20% des Produktsalespreises zu begrenzen.
Zwei Begriffe müssen genau unterschieden werden:
- Verpackungskosten = der zwischen einem Lebensmittel- oder Kosmetikunternehmen und einem Verpackungsunternehmen vereinbarte Beschaffungspreis der Verpackung. Damit ist der Verpackungspreis gemeint, den der Kunde an die Druckerei bezahlt, nicht der Einzelhandelspreis und nicht der Werkseinkaufspreis.
- Verkaufspreis = der zwischen einem Lebensmittel- oder Kosmetikunternehmen und einem Vertriebsunternehmen vereinbarte Vertragsverkaufspreis; wenn der Vertragsverkaufspreis nicht verfügbar ist, darf der reguläre Marktverkaufspreis der Ware ohne Rabatt verwendet werden.
Wendet man diese beiden Definitionen auf ein Angebot einer Druckerei an, ergibt sich eine etwas schmerzliche Schlussfolgerung: Erhöht man den Preis um 5Haar, steigt der „Verpackungskostenanteil“ der Produktbox des Kunden spürbar. Verkauft sich das Produkt für 200Block und kostet die Verpackung 40Block, beträgt ihr Anteil 20% und liegt genau auf der Grenze. Erhöht man die Verpackung von 40Block auf 41Block, wird sie überschritten.
Das bedeutet nicht, dass eine Druckerei keinen Gewinn erzielen darf. Es bedeutet jedoch, dass eine „etwas aufwendigere Geschenkbox“ bei bestimmten Warengruppen rechtswidrig ist und der Kostenanteil auf Kundenseite stichprobenartig überprüft wird.
Für Tee sowie Mondscheinkuchen und Zongzi gelten strengere Anforderungen:
| Warengruppe | Obergrenze des Verpackungskostenanteils | Weitere Einschränkungen |
|---|---|---|
| Tee und Teezubereitungen mit einem Verkaufspreis über 200 RMB | 15% | Schichtenzahl ≤ 3; Verpackungsmasse ≤ das 8-Fache der Inhaltsmasse; keine Edelmetalle und kein Rotholz |
| Sonstige Teehersteller | 20% | Wie oben |
| Mondscheinkuchen und Zongzi mit einem Verkaufspreis über 100 RMB | 15% | Schichtenzahl ≤ 3; keine Mischverpackung mit anderen Produkten; Zongzi dürfen nicht mit Produkten vermischt werden, die teurer als sie selbst sind |
| Sonstige Waren | 20% | Schichtenzahl ≤ 4 |
Die Bestimmung „Verpackungsmasse nicht größer als das 8-Fache der Inhaltsmasse“ sollte bei Tee-Geschenkboxen zuerst berechnet werden. Bei 250 g Tee ist das Papiergewicht allein von Außenbox und Geschenktüte problemlos eingehalten. Wird die Metalldose mitgerechnet, gehört sie jedoch ebenfalls zur Verpackungsmasse. Die Norm versteht darunter die Masse beziehungsweise das Gewicht der Verpackung. Das Gewicht der Metalldose entscheidet daher unmittelbar, wie schwer die äußere Geschenkbox sein darf. Bei der Berechnung für Kunden gehen wir üblicherweise von beiden Seiten vor: Einerseits wird die maximale Papiermasse der Geschenkbox zurückgerechnet, andererseits geprüft, ob die Wandstärke der Metalldose reduziert werden kann.
Welche Angaben zu den drei Kennzahlen sollte eine Druckerei in das Angebot aufnehmen?
Wenn man die drei Kennzahlen nebeneinanderstellt, ist die Schlussfolgerung eigentlich einfach. Übermäßige Verpackung lässt sich nicht durch einen Hinweis des Kunden ändern, sondern erfordert drei Berechnungen, die nur mit konkreten Zahlen umgesetzt werden können.
| Kennzahl | Angabe, die in das Angebot der Druckerei gehören sollte | Folgen einer fehlenden Angabe |
|---|---|---|
| Verpackungsschichten | „Verkaufsverpackung X Schichten (einschließlich/ohne Geschenktüte); Transportverpackung nicht angerechnet“ | Der Kunde erfährt erst nachträglich, dass Schichten reduziert werden müssen, und verursacht eine Nacharbeit |
| Verpackungshohlraumanteil | „Berechnung anhand des Nettogewichts Q, des k-Werts der Warengruppe und der Boxmaße X×Y×Z; Hohlraumanteil ca. N%“ | Eine Überschreitung wird erst erkannt, nachdem die Box bereits zu groß angefertigt wurde |
| Verpackungskostenanteil | „Verpackungskosten (einschließlich/ohne Innenaufnahme) ¥A; Berechnung des Anteils N% anhand des Einzelhandelspreises ¥B“ | Bei einer Stichprobe durch den Kunden wird die Verpackung als übermäßig eingestuft |
In unserer Druckerei sind diese drei Felder bei Angeboten für Faltschachteln und Geschenkboxen im Bereich Lebensmittel und Kosmetika Bestandteil eines festen Formulars. Ohne vollständige Eintragung wird kein Angebot erstellt. Die Kunden empfanden dies anfangs als umständlich, bis einer mit unserem Angebot eine Prüfung bestand und dadurch zwei Monate länger als ein anderer Lieferant standhielt.
Abschließend ein Hinweis am Rande: Keine dieser drei Kennzahlen kann von der Druckerei allein festgelegt werden. Das Nettogewicht bestimmt der Kunde, den k-Wert die Einordnung der Warengruppe durch den Kunden und den Einzelhandelspreis ebenfalls der Kunde. Die Druckerei kann jedoch Boxmaße und Strukturkonzept in Zahlen umrechnen, die der Kunde unmittelbar verwenden kann. Zeichnet man die Grenze ab, bis zu welcher Größe eine Box zulässig ist, kann der Kunde selbst beurteilen, ob das Konzept die Anforderungen erfüllt.
Weiterführende Lektüre
Diese Themen bilden gemeinsam mit diesem Beitrag eine Rechnungskette:
- 3 reale Berechnungen zum Verpackungshohlraumanteil – Volumengewicht, Beladungsquote und Palettenhöhe: Der Hohlraumanteil auf der Logistikseite ist eine andere Rechnung
- 4 reale Berechnungen zu Geschenkboxen, Verpackungstaschen und Tragetaschen – Ob eine Geschenktüte als eine Schicht zählt, wird in der Schichtenberechnung dieses Beitrags behandelt
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- 3 reale Grenzen der „Reverse Logistics“ für Verpackungen – Wie die Recyclingseite die nachgelagerte Bewältigung übermäßiger Verpackung übernimmt
Häufige Fragen
Wird die Verpackungsschichtenzahl von innen oder von außen gezählt? Zählt ein Versandkarton als eine Schicht?
Die Zählung erfolgt von innen nach außen. Die unmittelbar mit dem Inhalt in Kontakt stehende Verpackung ist Schicht 1, die äußerste ist Schicht N. Unmittelbar an der Außenseite der Verkaufsverpackung anliegende Folien mit einer Dicke unter 0.03mm werden nicht angerechnet. Ein Versandkarton ist eine Transportverpackung, fällt nicht unter diese Norm und zählt nicht als Schicht; eine Geschenktüte gehört zur Verkaufsverpackung und wird angerechnet.
Wird das „Volumen des Inhalts“ in der Formel für den Hohlraumanteil anhand des tatsächlichen Produktvolumens berechnet?
Nein. V0 wird anhand des Nettogewichts umgerechnet: 1 mL oder 1 g Inhalt wird mit 1000 mm³ angesetzt. Daher weisen ein 50g-Seifenstück und eine 50g-Hohlverpackung denselben Hohlraumanteil auf.
Was passiert, wenn der k-Wert falsch angesetzt wird?
Das Ergebnis kann sich direkt umkehren. Bei derselben 50 mL Hautpflegewasser ergibt sich mit k = 9, dem korrekten Wert, ein Hohlraumanteil von 46.4%, der überschritten wird; mit dem irrtümlich verwendeten k = 15 für lose Puder ergibt sich 10.7% und damit ein konformes Ergebnis. Ist die Warengruppe unklar, sollte sie anhand der auf der Verpackung angegebenen Produktbezeichnung, der Norm und der Zutatenliste gemeinsam bestimmt werden.
Welcher Preis bildet bei der Berechnung des Verpackungskostenanteils den Nenner: der Einzelhandelspreis oder der Werkseinkaufspreis?
Der in der Norm definierte Verkaufspreis ist der Vertragsverkaufspreis zwischen dem Lebensmittel- oder Kosmetikunternehmen und dem Vertriebsunternehmen. Ist er nicht verfügbar, darf der reguläre Marktverkaufspreis ohne Rabatt verwendet werden. Es handelt sich nicht um den Werkseinkaufspreis.
Wird eine Metalldose bei der Bestimmung „Verpackungsmasse nicht größer als das 8-Fache der Inhaltsmasse“ als Verpackungsmasse einbezogen?
Ja. Die Verpackungsmasse bezeichnet das Gewicht der Verpackung. Metalldose, Geschenktüte, Außenbox und Baumwollpapier werden einbezogen. Daher bestimmt die Wandstärke der Metalldose unmittelbar, wie schwer die äußere Geschenkbox sein darf; beide Werte müssen gemeinsam berechnet werden.
Muss der Hohlraumanteil auch für Waren mit einer einzigen Verpackungsschicht berechnet werden?
Nein. Der Hinweis zu Tabelle 1 in GB 23350-2021 lautet, dass diese Tabelle nicht für Waren gilt, deren Verkaufsverpackung nur aus einer Schicht besteht. Für diese Waren wird die Konformität hinsichtlich des Hohlraumanteils unmittelbar festgestellt.
Wie werden die Obergrenzen des Hohlraumanteils für Kosmetikverpackungen nach Stufen unterteilt?
Die Unterteilung erfolgt nach dem Nettogewicht je Einheit: ≤1 mL/g höchstens 85%, 1–5 höchstens 70%, 5–15 höchstens 60%, 15–30 höchstens 50%, 30–50 höchstens 40% und >50 höchstens 30%. Bei Warengruppen mit mehreren Produkten richtet sich der Hohlraumanteil nach dem Produkt mit dem höchsten Nettogewicht je Einheit.
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