Kompostierbare Verpackungszertifizierung (EN 13432 / ASTM D6400): Harte Einstiegshürde für Produkte auf dem europäischen und US-amerikanischen Markt
Im Oktober 2024 kam ein Kunde, der eine Marke für neue Tee-Getränke aufgebaut hatte, aus den USA zurückgeflogen und rief mich als Erstes nach der Landung an:
„Meine PLA-Becher sind doch kompostierbar – warum sagt der Einkäufer von Whole Foods, dass wir nicht in deren Umweltzone aufgenommen werden können?"
Er schickte mir einen Screenshot der E-Mail von Whole Foods, in der der Einkäufer schrieb: „Compostable products must be certified to ASTM D6400 or TÜV OK Compost. Your products do not have certification."
Dieser Kunde hatte zuvor zwei Jahre lang in China „100 % biologisch abbaubare, umweltfreundliche Becher" beworben und erfuhr erst in den USA, dass „biologisch abbaubar" und „kompostierbar" nicht dasselbe sind – Whole Foods verlangt eine Zertifizierung durch Dritte und nicht die biologische Abbaubarkeit des Materials.
Was er nicht wusste: Die EU ab 2024 und Kalifornien (USA) ab 2027 schreiben für Verpackungen, die als „kompostierbar" (compostable) gekennzeichnet werden sollen, verpflichtend eine Zertifizierung durch Dritte vor. Die beiden weltweit führenden Standards für die Kompostierzertifizierung – EN 13432 in der EU und ASTM D6400 in Nordamerika – sind mittlerweile zu einer harten Voraussetzung geworden, um Produkte in den Einzelhandel in Europa und den USA zu bringen.
Dieser Artikel erklärt die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Standards EN 13432 und ASTM D6400, deren gegenseitige Anerkennung und erläutert anhand von drei realen Materialbeispielen (PLA, PBAT, Papier-Kunststoff-Verbund), welche Materialien die Prüfung bestehen, welche nicht und warum.
EN 13432 und ASTM D6400 sind zwei unabhängige, aber sehr ähnliche Normen
Zunächst werden die Herkunft und die Kernanforderungen der beiden Normen erläutert.
EN 13432 (Europäische Union, 1994 veröffentlicht, 2000 aktualisiert): Vollständiger Titel „Anforderungen an die Kompostierbarkeit und biologische Abbaubarkeit von Verpackungen unter industriellen Kompostierbedingungen". Veröffentlicht vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) als Begleitnorm zur EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG. In der EU dürfen Verpackungen nur dann als „kompostierbar" gekennzeichnet werden, wenn sie die EN 13432 oder eine gleichwertige Norm erfüllen. Zu den Zertifizierungsstellen gehören TÜV Austria (OK Compost-Zeichen), TÜV SÜD, DIN CERTCO u. a.
ASTM D6400 (Nordamerika, 1999 veröffentlicht, 2019 aktualisiert): Vollständiger Titel „Standardtestverfahren zur Bestimmung der Kompostierbarkeit von Kunststoffverpackungen in Anlagen für die Kompostierung von festen Siedlungsabfällen". Veröffentlicht von der American Society for Testing and Materials (ASTM) als Grundlage für die Zertifizierung durch das BPI (Biodegradable Products Institute). In Nordamerika dürfen „kompostierbare" Verpackungen nur dann verkauft werden, wenn sie die ASTM D6400 oder eine gleichwertige Norm erfüllen (z. B. BPI-Zertifizierung).
Die Kernbestimmungen der beiden Normen sind nahezu identisch und gliedern sich in 4 obligatorische Prüfparameter:
- Biologische Abbaurate – in einer industriellen Kompostierumgebung (58 °C ± 2 °C konstante Temperatur, bestimmte Feuchtigkeit, bestimmte Mikroorganismen) müssen innerhalb von 90 Tagen mindestens 90 % des Materials zu CO2 und Wasser abgebaut werden
- Kompostqualität – nach dem Kompostierungsprozess darf die Qualität des Kompostprodukts nicht beeinträchtigt werden (Schwermetalle, Toxizität, pH-Wert usw.)
- Ökotoxizität – nach der Kompostierung werden Pflanzen angebaut; das Pflanzenwachstum darf nicht beeinträchtigt werden (in der Regel geprüft anhand der Keimrate von Erbsen oder Hafer)
- Schwermetallgehalt – die Schwermetalle Pb, Cd, Hg, Cr, Cu, Ni, Zn usw. müssen unter den Grenzwerten der EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG liegen
Die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Normen liegen vor allem in den Details:
- Prüftemperatur EN 13432 58 °C ± 2 °C, ASTM D6400 ebenfalls 58 °C ± 2 °C (identisch)
- Maximale Prüfdauer EN 13432 6 Monate, ASTM D6400 ebenfalls 6 Monate (identisch)
- Ökotoxizitätstest nach EN 13432 zwingend erforderlich, nach ASTM D6400 ebenfalls zwingend erforderlich (identisch)
- Schwermetallgrenzwerte: EN 13432 verweist auf die Grenzwerte der 94/62/EG, ASTM D6400 verweist auf die US-EPA-Grenzwerte (zahlenmäßig geringfügige Abweichungen)
Gegenseitige Anerkennung: Die EU-Zertifizierung TÜV OK Compost und die nordamerikanische BPI-Zertifizierung verfügen über ein gegenseitiges Anerkennungsabkommen. Wer die TÜV-OK-Compost-Zertifizierung besteht, besteht in der Regel auch die BPI-Zertifizierung und umgekehrt. Die chinesische Norm GB/T 19277 ist jedoch nicht vollständig mit diesen beiden Normen gegenseitig anerkannt; Berichte chinesischer Zertifizierungsstellen werden im Ausland nicht unbedingt anerkannt.
Fallstudie 1: Warum besteht der PLA-Becher die EN 13432
Zurück zu dem PLA-Becher des neuen Tee-Getränkekunden aus dem Anfang. PLA (Polylactid) ist ein biobasierter Kunststoff, der aus Maisstärke oder Zuckerrohr gewonnen wird und unter industriellen Kompostierbedingungen innerhalb von 90 Tagen zu 90 % abgebaut werden kann.
Kann sein PLA-Becher die EN 13432 bestehen? Dies muss in zwei Teile unterteilt betrachtet werden:
- Das PLA-Material selbst kann die EN 13432 bestehen – führende PLA-Lieferanten wie NatureWorks und Synbra verfügen über TÜV-OK-Compost-Zertifikate. Reines PLA-Material erreicht in 90 Tagen eine biologische Abbaurate von über 95 %.
- Ob der „Becher als Ganzes" die Zertifizierung besteht, hängt jedoch von der Kombination aus Becherkörper, Druck, Deckelfolie und Klebstoff ab – jede nicht konforme Komponente führt dazu, dass der gesamte Becher die Prüfung nicht besteht.
Seine damalige konkrete Situation: Das PLA-Becherkörpermaterial war in Ordnung, die Druckfarbe war eine gewöhnliche lösemittelhaltige Druckfarbe (ohne Umweltzertifizierung), und die PLA-Beschichtung des Becherdeckels war eine PBAT-Mischung. Der gesamte Becher wurde zur TÜV-Prüfung eingereicht; nach der Kompostierung verblieben in der Druckfarbe Schwermetallrückstände von 0,05 % Cr, was über dem EU-Grenzwert von 0,025 % lag. Ergebnis: der gesamte Becher war nicht konform.
Das Problem des Kunden war nicht, dass das PLA-Material ungeeignet war, sondern dass Druckfarbe und Beschichtung nicht aufeinander abgestimmt waren. Er wechselte später auf eine wasserbasierte Druckfarbe und eine reine PLA-Beschichtung, und nach 3 Monaten erhielt er bei erneuter Einreichung das OK-Compost-Zertifikat. Fazit dieser Fallstudie: PLA-Material selbst ist kompostierbar, aber damit der gesamte Becher die Zertifizierung besteht, müssen alle Materialkomponenten gleichzeitig konform sein.
Fall 2: Warum viele PBAT-Verbundfolien die Prüfung nicht bestehen
Im Jahr 2023 wollte ein Kunde, der Versandtaschen für den E-Commerce herstellt, eine Kompostierbarkeitszertifizierung für den EU-Markt erhalten. Die Versandtasche bestand aus einer PBAT+PLA-Verbundfolie (PBAT ist ein Copolymer aus Butandioladipat und Butylenterephthalat, das häufig bei biologisch abbaubaren Kunststoffen eingesetzt wird).
Das TÜV-Prüfergebnis: Biologische Abbaurate nach 90 Tagen 78 %, unterhalb des Grenzwerts von 90 %. Nicht bestanden.
Ursache: PBAT baut unter industriellen Kompostierbedingungen langsamer ab als PLA. Liegt der PBAT-Anteil in der Verbundfolie über 30 %, wird der Gesamtabbau verlangsamt. Der Kunde senkte den PBAT-Anteil daraufhin von 40 % auf 15 % und ließ die Folie erneut prüfen. Die Abbaurate lag nun bei 92 %, die Zertifizierung wurde erteilt.
Lehre aus diesem Fall: Eine Kompostierbarkeitszertifizierung ist nicht mit der Selbsterklärung eines Materials „kompostierbar" getan – die Abbaurate muss unter realen industriellen Kompostierbedingungen tatsächlich gemessen werden. Je nach Rezeptur fallen die Ergebnisse sehr unterschiedlich aus. Für die erste Prüfung zahlte der Kunde 120.000 ¥ (Material- und Prüfkosten), für die zweite weitere 60.000 ¥ (Materialanpassung und Wiederholungsprüfung), bevor er schließlich das Zertifikat erhielt.
Fallstudie 3: Warum Papier-Kunststoff-Verbundverpackungen nicht als „kompostierbar" gekennzeichnet werden dürfen
Im Jahr 2024 wollte ein Kunde, der Take-away-Lunchboxen herstellt, eine Kompostierbarkeitszertifizierung erhalten. Die Lunchbox bestand aus Kraftpapier + PLA-Beschichtung, und die Werbeaussage lautete „100 % kompostierbar".
Nach der Prüfung des Produkts haben wir ihm geraten, es nicht zur Zertifizierungsprüfung einzureichen. Grund: Bei einer Papier-Kunststoff-Verbundstruktur, bei der die PLA-Beschichtung dicker als 30 μm ist, werden unter industriellen Kompostierbedingungen in 90 Tagen nur 50–60 % des gesamten Bechers abgebaut. Um den Grenzwert von 90 % zu erreichen, muss die Dicke der PLA-Beschichtung auf unter 15 μm begrenzt werden, aber bei einer Beschichtung unter 15 μm ist die Barrierewirkung nicht ausreichend, und die Take-away-Lunchboxen werden undicht.
Der Kunde entschied sich letztlich für eine von zwei Optionen:
- Option A: Kennzeichnung als „kompostierbar", PLA-Beschichtung auf 15 μm reduziert, aber nur für trockene Lebensmittel geeignet (nicht geeignet für Take-away-Suppen)
- Option B: Kennzeichnung als „recycelbar" (sofern vor Ort ein Papierrecyclingsystem existiert), 30-μm-Beschichtung beibehalten
Das Wesen dieser Angelegenheit ist der Kompromiss zwischen „Leistung vs. Umweltfreundlichkeit". Der Kunde konnte nicht beides haben. Dies ist die größte Falle bei der Kompostierbarkeitszertifizierung – viele Marken gehen davon aus, dass „Papier + Beschichtung = kompostierbar", was in der Realität nicht der Fall ist.
Zusammenfassung der praktischen Leistung der 3 Materialarten
Hier eine Materialleistungstabelle als Zusammenfassung dieser 3 Fallbeispiele als Referenz für Fabriken, die eine Kompostierbarkeitszertifizierung beantragen möchten:
PLA (Polymilchsäure):
- Abbauquote von über 90 % bei industrieller Kompostierung in 90 Tagen, besteht EN 13432 / ASTM D6400
- Preis 50–80 % höher als bei herkömmlichem Kunststoff
- Hinweis: Temperaturbeständigkeit nur bis 50 °C, nicht für heiße Getränke oder Mikrowelle geeignet
- Hinweis: Druckfarben, Klebstoffe und Verbundschichten müssen ebenfalls konform sein, sonst besteht der gesamte Becher die Zertifizierung nicht
PBAT (Polybutylenadipat/terephthalat):
- Alleinige Nutzung führt zu langsamem Abbau, in Kombination mit PLA werden die Zielwerte erreicht
- Preis 30–50 % höher als bei herkömmlichem Kunststoff
- Hinweis: Ein PBAT-Anteil über 30 % verlangsamt den Gesamtabbau
- Hinweis: Es muss tatsächlich geprüft werden, eine Annahme wie „Verbundmaterial ist theoretisch kompostierbar" ist nicht zulässig
Papier-Kunststoff-Verbund (Kraftpapier + PLA-Beschichtung):
- Beschichtungsdicke unter 15 μm besteht die Zertifizierung, aber die Barriereeigenschaften sind unzureichend
- Beschichtungsdicke über 30 μm besteht die Zertifizierung nicht
- Praktische Anwendung: Für die Verpackung trockener Lebensmittel kann Variante A gewählt werden, bei Verpackungen mit wasser- oder ölhaltigen Lebensmitteln wird empfohlen, auf „recycelbar" oder „herkömmlicher Kunststoff" auszuweichen
Ein weiteres Konzept, das von Kunden häufig verwechselt wird: Heimkompostierung und industrielle Kompostierung. EN 13432 / ASTM D6400 testet unter Bedingungen der industriellen Kompostierung (58 °C konstante Temperatur, Feuchtigkeit, Mikroorganismen), während die Bedingungen bei der Heimkompostierung deutlich milder sind (25–40 °C). Selbst nach bestandener EN 13432-Prüfung passiert in der Heimkomposttonne wahrscheinlich monatelang nichts – Verbraucherbeschwerden wie „Mein kompostierbarer Becher verändert sich in der Komposttonne nicht" gehen in der Regel auf diesen Umstand zurück.
Zertifizierungszyklus, Kosten und Gültigkeitsdauer
Die tatsächlichen Kosten für eine Kompostierbarkeitszertifizierung gliedern sich in drei Bereiche:
Prüfkosten: Die Prüfkosten für TÜV Austria OK Compost liegen bei 80.000–150.000 (je nach Produktkomplexität), die BPI-Prüfkosten bei 60.000–100.000 (Nordamerika). Für ein und dasselbe Produkt belaufen sich beide zusammen auf ca. 200.000.
Zeitdauer: Von der Einreichung der Proben bis zum Erhalt des Zertifikats dauert es 6–12 Monate (Prüfdauer 6 Monate + Berichtsprüfung + Zertifikatsausstellung). Dies ist der größte versteckte Kostenfaktor der Zertifizierung – die Zeit.
Gültigkeitsdauer: Das OK-Compost-Zertifikat ist 5 Jahre gültig und erfordert nach Ablauf eine erneute Prüfung. BPI ist ähnlich geregelt. Bei Änderungen der Rezeptur ist jedoch eine erneute Einreichung erforderlich (selbst wenn lediglich der Lieferant der Druckfarbe gewechselt wurde).
Gibt es in China eine Kompostierbarkeitszertifizierung? Ja. Die chinesische Norm GB/T 19277.1-2003 übernimmt gleichwertig EN 13432. Die GB/T-Norm ist jedoch keine Pflichtzertifizierung, und Berichte chinesischer Zertifizierungsstellen werden im Ausland nicht zwangsläufig anerkannt. Bei Exportaufträgen empfiehlt es sich, direkt TÜV OK Compost oder BPI durchzuführen.
Entscheidungstabelle für die Kompostierbarkeitszertifizierung
Wenn Sie Marke oder Hersteller sind, stellen Sie vor der Entscheidung für „Kompostierbarkeit" zunächst 3 Fragen:
Frage 1: Benötigt der Zielmarkt tatsächlich „Kompostierbarkeit"? Im EU-Einzelhandel (z. B. Whole Foods, Alnatura) ist sie verpflichtend, in den USA ab 2027 in Kalifornien, in anderen Regionen derzeit nicht vorgeschrieben. Wenn der Zielmarkt nur im Inland liegt, ist EN 13432 nicht erforderlich, eine Zertifizierung nach GB/T 19277 genügt.
Frage 2: Kann die Produktformulierung „vollständig umweltfreundlich" sein? Schon eine einzige nicht konforme Komponente macht die gesamte Charge zunichte. Vor der Mustereinreichung empfiehlt sich eine „Konformitätsprüfung der Rezeptur" – jedes Material (Substrat, Druckfarbe, Kaschierung, Klebstoff) sollte von Lieferanten stammen, die über TÜV OK Compost oder BPI-Zertifikate verfügen.
Frage 3: Reicht das Budget für 6–12 Monate? Die Kompostierbarkeitszertifizierung ist ein langfristiges Projekt, das Budget liegt bei 150.000–250.000 (einschließlich Prüfgebühren, Materialanpassungskosten und Designüberarbeitungskosten). Bei Kleinserien lassen sich die Kosten nicht unbedingt verteilen; eine Zertifizierung lohnt sich erst ab einer Bestellmenge von über 1 Million Stück.
Beantworten Sie diese 3 Fragen klar, bevor Sie entscheiden, ob Sie eine Kompostierbarkeitszertifizierung anstreben. LeXiang hat im Jahr 2024 vier Kunden bei der Beratung zur Kompostierbarkeitszertifizierung unterstützt; letztlich führten 2 tatsächlich ein Projekt durch, 1 änderte das Konzept und ging den Weg der „Recycelbarkeit", 1 verzichtete auf die Zertifizierung und kehrte zu herkömmlichem Kunststoff zurück – eine klare Entscheidung im Vorfeld spart im Vergleich zur Nachbesserung nach der Zertifizierung 50 % der Kosten.
Weiterführende Literatur
Verwandte Artikel:
- Erdvergrabungsexperimente mit biologisch abbaubaren Materialien und die Realitätslücke
- Der tatsächliche Wert von umweltfreundlicher Verpackung für eine Marke
- Welche internationalen Zertifizierungen werden für den Export von Verpackungsmaterialien benötigt?
- Leitfaden zur konformen Verwendung von Verpackungs-Recyclingsymbolen
Häufige Fragen
Ist PLA immer kompostierbar?
Nicht unbedingt. Reines PLA-Material (z. B. NatureWorks, Synbra) kann die Zertifizierung nach EN 13432 / ASTM D6400 bestehen. Damit ein kompletter Becher oder eine komplette Schachtel die Zertifizierung erhält, müssen jedoch Substrat, Druckfarbe, Beschichtung und Klebstoff vollständig konform sein. Sobald eine Komponente nicht konform ist (z. B. herkömmliche lösemittelbasierte Druckfarbe mit zu hohem Schwermetallgehalt wie Cr), ist der gesamte Becher nicht zertifizierbar.
Wie lange ist die Zertifizierung gültig?
Das TÜV-OK-Compost-Zertifikat ist 5 Jahre gültig, BPI ähnlich. Bei Rezepturänderungen (selbst wenn nur der Druckfarbenlieferant gewechselt wird) ist eine erneute Prüfung erforderlich. Die Prüfdauer beträgt 6–12 Monate (6 Monate Tests + Berichtprüfung + Zertifikatausstellung).
Gibt es in China eine Kompostierbarkeitszertifizierung?
Ja, die chinesische nationale Norm GB/T 19277.1-2003 übernimmt EN 13432 in gleichwertiger Weise. Berichte chinesischer Zertifizierungsstellen werden jedoch im Ausland nicht unbedingt anerkannt. Für Exportaufträge empfiehlt sich die direkte TÜV-OK-Compost- oder BPI-Zertifizierung, Budget ca. 80.000–150.000 CNY pro Prüfung.
Sollte vor der Zertifizierung ein Vorversuch durchgeführt werden?
Empfohlen. Ein Laborschnelltest zur Abbaurate kostet ca. 10.000–20.000 CNY, Ergebnisse innerhalb von 1–2 Monaten, mit dem sich vorab einschätzen lässt, ob die Rezeptur die Anforderungen erfüllt. Das spart Zeit und Kosten im Vergleich zur direkten TÜV-Einreichung. Liegt das Vorversuchsergebnis nahe am Grenzwert (z. B. Abbaurate 88 %), sollte die Rezeptur vor der offiziellen Einreichung angepasst werden.
Was ist der Unterschied zwischen industrieller und häuslicher Kompostierung?
Industrielle Kompostierung (Prüfbedingungen nach EN 13432 / ASTM D6400) ist eine Heißkompostierung bei konstanten 58 °C, definierter Feuchtigkeit und bestimmter Mikroorganismen-Zusammensetzung, die Zersetzung erfolgt in 90 Tagen. Häusliche Kompostierung erfolgt bei natürlichen 25–40 °C mit schwächerer Mikroflora, die Zersetzung dauert 6–12 Monate. Selbst Produkte mit industrieller Kompostierungszertifizierung können in der heimischen Komposttonne monatelang unverändert bleiben – entsprechende Erwartungen beim Verbraucher sollten geweckt werden.
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