Verpackungsumweltfreundlichkeit

Wie verfasst man einen ESG-Bericht für die Verpackungsindustrie? 5 Pflichtangaben im Verpackungskapitel

📅 2026-09-06 ✍️ Wuxi Lexiang Printing & Packaging ⏱ 20Min. Lesezeit

💡 💡 Auf einen Blick

Wie schreibt man das Verpackungs-Kapitel im ESG-Bericht eines börsennotierten Unternehmens? 90 % der Unternehmen beschränken sich auf die Aussage, dass sie umweltfreundliche Materialien verwenden. Dieser Beitrag liefert 5 Pflicht-Angaben + 3 anonymisierte Musterbeispiele + eine 1.500-Wörter-Vorlage.

Meinen ersten Kontakt mit der Erstellung des Verpackungsabschnitts in ESG-Berichten hatte ich 2023, als ich für ein im A-Shares-Markt notiertes Lebensmittelunternehmen ein internes Audit durchführte. Sie schickten mir den Entwurf des ESG-Berichts vom Vorjahr und baten mich, den Abschnitt „Verpackung und Umwelt" auf seine Korrektheit zu überprüfen. Ich öffnete das Dokument, warf einen Blick darauf und musste schmunzeln – der gesamte Abschnitt bestand aus nur zwei Sätzen:

„Das Unternehmen misst dem Umweltschutz große Bedeutung bei und bevorzugt im Verpackungsprozess umweltfreundliche Materialien."

„In Zukunft werden die Arbeiten zur grünen Verpackung weiter vorangetrieben."

Dies ist eine typische „Pflichterfüllungs"-Offenlegung. Die drei häufigsten Gründe, warum der Verpackungsabschnitt in ESG-Berichten von börsennotierten Unternehmen zur Überarbeitung zurückgewiesen wird, trafen hier ausnahmslos zu:

Erstens: Es fehlen quantifizierte Daten. „Bevorzugt umweltfreundliche Materialien" ist eine qualitative Aussage, die für die Leser (Investoren, Aufsichtsbehörden, Medien) so gut wie keinen Informationsgehalt hat. Zweitens: Es fehlt eine Vergleichsbasis. Wie viele Tonnen umweltfreundlicher Materialien wurden in diesem Jahr verwendet? War es mehr oder weniger als im Vorjahr? Wie hoch ist der Anteil? Drittens: Es gibt keine Validierung durch Dritte. Zwischen „Wir sind umweltfreundlich" und „Eine Drittstelle hat unsere Umweltverträglichkeit verifiziert" besteht ein zehnfacher Unterschied an Glaubwürdigkeit.

Dieser Artikel möchte die Frage, wie der Verpackungsabschnitt in ESG-Berichten verfasst werden sollte, umfassend darlegen – er liefert weder einen kompletten Rahmen (zu umfangreich) noch leere Floskeln, sondern die fünf zwingend erforderlichen Offenlegungspunkte sowie drei realen Musterberichte, die wir für Kunden erstellt haben (in anonymisierter Form).

Warum das Verpackungskapitel im ESG-Bericht immer wichtiger wird

Viele Menschen glauben, dass ESG-Berichte hauptsächlich von „CO2-Emissionen" und „sozialer Verantwortung" handeln und die Verpackung nur einen kleinen Abschnitt darstellt. Tatsächlich ist es jedoch so, dass die Verpackung zu einem Indikator mit „geringem Umfang, aber hohem Gewicht" wird, auf den ESG-Ratingagenturen besonders achten.

Im ESG-Bewertungsmodell von MSCI (Morgan Stanley Capital International) sind „Product Carbon Footprint" und „Verpackung & Kunststoffe" zwei eigenständige Bewertungskriterien; in der ESG-Risikobewertung von Sustainalytics (Tochtergesellschaft von Morningstar) haben verpackungsbezogene Kontroversen einen deutlichen Einfluss auf das Gesamtrisiko-Rating eines Unternehmens; auch die inländischen ESG-Bewertungen von Wind und Huazheng betrachten „Verpackung & Recyclingfähigkeit" als eigenständigen Indikator.

Für verpackungsintensive Branchen wie Konsumgüter, Lebensmittel und Getränke, Pharma und Elektronikprodukte hat die Qualität des Verpackungskapitels direkten Einfluss auf das ESG-Bewertungsergebnis und damit auf die Investitionsentscheidungen von Institutionen. Dies ist der Grund, warum börsennotierte Unternehmen zunehmend bereit sind, Kosten zu investieren, um diesen Abschnitt fundiert auszuarbeiten.

5 Pflichtangaben

In Verbindung mit den sich überschneidenden Anforderungen der drei wichtigsten Rahmenwerke GRI (Global Reporting Initiative), SASB (Sustainability Accounting Standards Board) und ISSB (International Sustainability Standards Board) sowie den Offenlegungsrichtlinien der inländischen Börsen muss das Verpackungskapitel die folgenden fünf Punkte abdecken.

Pflichtangabe 1: Struktur und Gewichtsdaten der Verpackungsmaterialien.Offenzulegen sind die jährlich insgesamt verwendeten Verpackungsmaterialien (in Tonnen), aufgeschlüsselt nach Materialart (Papier/Kunststoff/Metall/Glas/Verbundwerkstoffe), sowie das durchschnittliche Verpackungsgewicht pro Produkt. Dies ist die Grundlage; ohne sie halten alle weiteren Offenlegungen nicht stand.

Pflichtangabe 2: Anteil recycelbarer/kompostierbarer/erneuerbarer Materialien.Es reicht nicht aus, lediglich zu sagen: „Wir haben umweltfreundliche Materialien verwendet". Vielmehr sind die Anteile der drei Materialkategorien klar auszuweisen – der Anteil recycelbarer Materialien, der Anteil kompostierbarer Materialien und der Anteil erneuerbarer Materialien (z. B. biobasierte Kunststoffe). Alle drei Anteile sind getrennt offenzulegen und dürfen nicht zusammengefasst werden.

Pflichtangabe 3: Gesamter Carbon Footprint und Intensität der Verpackung.Jährliche verpackungsbezogene Gesamt-CO2-Emissionen (tCO2e) sowie die CO2-Emissionsintensität pro Umsatzeinheit oder Produkteinheit. Die Quelle der Emissionsfaktoren (Ecoinvent, CLCD, DEFRA) ist eindeutig anzugeben.

Pflichtangabe 4: Entstehung und Entsorgung von Verpackungsabfällen.Wie viel Verpackungsabfall in der Produktions- bzw. Konsumphase jeweils entsteht und wie hoch die Anteile der Entsorgungswege (Recycling/Deponie/Verbrennung/Kompostierung) sind. Dies ist ein Punkt, den die neue EU-CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) besonders hervorhebt.

Pflichtangabe 5: Konformität und Zertifizierungen.Ob das Verpackungsdesign den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht (Plastikbeschränkungsverordnungen, EU-PPWR, California Prop 65) und welche Zertifizierungen erworben wurden (FSC, PEFC, Cradle to Cradle usw.).

3 echte Musterbeispiele (anonymisiert)

Musterbeispiel eins: Ein im A-Aktienmarkt gelistetes Lebensmittelunternehmen, Verpackungsabschnitt des ESG-Berichts 2023.

"Im Geschäftsjahr belief sich die Gesamtmenge der vom Unternehmen verwendeten Verpackungsmaterialien auf 12.800 Tonnen, davon 9.200 Tonnen Papier-basierende Materialien (Anteil 71,9 %), 2.800 Tonnen Kunststoffmaterialien (Anteil 21,9 %), 600 Tonnen Metallmaterialien (Anteil 4,7 %) sowie 200 Tonnen sonstige Materialien (Anteil 1,5 %). Bei den Papier-basierten Materialien beträgt der Anteil mit FSC-Zertifizierung 38 %, gegenüber 27 % im Jahr 2022. Der durchschnittliche PCR-Anteil (Post-Consumer-Recycling) bei den Kunststoffmaterialien erreicht 22 %, Zielwert bis 2025 sind 30 %. Das durchschnittliche Verpackungsgewicht pro Produkt ist im Vergleich zu 2022 um 4,2 % gesunken (detaillierte Kategorienverteilung siehe Anhang Tabelle 3)."

Diese Offenlegung erreicht das MSCI-Niveau „Branchenführend": Aufschlüsselung nach Materialtypen, nach Zertifizierungsstatus, mit Vergleichsbasis und mit Verbesserungszielen.

Musterbeispiel zwei: Im Hongkonger Aktienmarkt gelistetes Konsumgüterunternehmen, Verpackungsabschnitt des ESG-Berichts 2024 (Auszug).

"Die Gruppe hat eine Drittorganisation gemäß ISO 14067 mit der Berechnung des CO2-Fußabdrucks der Verpackungen der Kernproduktlinien beauftragt, die 12 Produktkategorien abdeckt. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass der CO2-Fußabdruck der Verpackung pro Produktseinheit im Bereich von 0,12–0,38 kgCO2e liegt, wobei Kartonverpackungen 0,12–0,18 und Verbundfolienverpackungen 0,25–0,38 betragen. Die Gruppe hat sich zum Ziel gesetzt, den CO2-Fußabdruck der Verpackung pro Produktseinheit bis 2025 um 10 % zu senken. Der Maßnahmenpfad umfasst: 1) Erhöhung des PCR-Anteils; 2) Optimierung der Verpackungsstruktur und Gewichtsreduzierung; 3) Lokalisierung der Lieferanten zur Verringerung der Transport-Emissionen."

Der entscheidende Punkt dieses Beispiels ist die „Beauftragung eines Dritten" – ISO 14067 ist ein international anerkannter Standard, und die durch eine Drittorganisation verifizierten Daten sind 5- bis 10-mal glaubwürdiger als vom Unternehmen selbst gemeldete Daten.

Musterbeispiel drei: Im A-Aktienmarkt gelistetes Pharmaunternehmen, Offenlegung zu Verpackungsabfällen im ESG-Bericht 2023.

"Im Geschäftsjahr fielen im Produktionsprozess des Unternehmens 850 Tonnen Verpackungsabfälle an, von denen 720 Tonnen (Anteil 84,7 %) durch professionelle Recyclingunternehmen zurückgewonnen und wiederverwendet wurden, 100 Tonnen (Anteil 11,8 %) nach unschädlicher Behandlung deponiert wurden und 30 Tonnen (Anteil 3,5 %) aufgrund der hohen Materialverbundkomplexität nicht recycelbar waren und der Verbrennung mit Energierückgewinnung zugeführt wurden. Die Verpackungsabfälle auf der Konsumstufe (d. h. nach der Nutzung durch den Endverbraucher) werden auf ca. 2.800 Tonnen geschätzt, wobei die Entsorgung hauptsächlich über die kommunalen Recyclingsysteme erfolgt."p>

Das besonders Wertvolle an diesem Beispiel ist das Eingeständnis von „3,5 % nicht recycelbar" – echte Daten sind selten 100 % perfekt, und die Anerkennung von Lücken ist professioneller als deren Vertuschung.

Verpackungskapitel – Textvorlage mit 1500 Wörtern

Wenn Sie ein Verpackungskapitel mit rund 1500 Wörtern erstellen, können Sie den Inhalt nach diesem Aufbau gliedern:

Abschnitt eins (ca. 200 Wörter): Überblick zur Verpackungsstrategie – Positionierung der Verpackung in der ESG-Strategie des Unternehmens, Geltungsbereich (welche Produktkategorien/welche Tochtergesellschaften), Managementstruktur (welche Abteilung verantwortet das Thema).

Abschnitt zwei (ca. 300 Wörter): Offenlegung der 5 Kennzahlen – die oben erläuterten 5 Pflichtangaben, jeweils mit Daten und bei Bedarf Verweisen auf ergänzende Tabellen.

Abschnitt drei (ca. 300 Wörter): Jährliche Fortschritte und Vergleich zur Baseline – Verbesserungen gegenüber dem Vorjahr, 2–3 konkrete Verbesserungsbeispiele (Gewichtsreduzierung, Monomaterial-Lösungen, Erweiterung des Zertifizierungsumfangs).

Abschnitt vier (ca. 300 Wörter): Ziele und Aktionsplan – quantitative Ziele für die nächsten 1–3 Jahre (Verpackungsgewicht um X % reduziert, Anteil recycelbarer Materialien Y %, Erweiterung des Zertifizierungsumfangs auf Z) sowie den Umsetzungspfad.

Abschnitt fünf (ca. 200 Wörter): Compliance und Zertifizierungen – Liste der aktuell erworbenen Zertifizierungen, Erläuterung der Einhaltung der regulatorischen Anforderungen in den jeweiligen Absatzmärkten.

Abschnitt sechs (ca. 200 Wörter): Schlusswort – Erklärung der Geschäftsleitung, Erklärung zur Drittpartei-Verifizierung, Erläuterung des Datenumfangs (welche Tochtergesellschaften nicht in die Statistik einbezogen wurden, Erhebungsmethodik).

4 praktische Herausforderungen bei der Datenerhebung

Herausforderung 1: Inkonsistente Datenstandards zwischen Tochtergesellschaften. Verschiedene Tochtergesellschaften eines Konzerns nutzen unterschiedliche ERP-Systeme, was zu großen Abweichungen bei den Datenstandards für Verpackungsmaterialien führt. Es wird empfohlen, eine einheitliche Vorlage für eine „Verpackungsmaterial-Statistiktabelle" festzulegen und die Tochtergesellschaften monatlich zur Meldung zu verpflichten.

Herausforderung 2: Auswahl der Datenbank für CO2-Emissionsfaktoren. Die in China häufig verwendete CLCD-Datenbank (China Life Cycle Database) und die internationale Ecoinvent-Datenbank weisen Unterschiede von 15–30 % auf. Es wird empfohlen, beide gleichzeitig heranzuziehen und die Quelle der Abweichung anzugeben.

Herausforderung 3: Schwierige Beschaffung von Daten zur Verbrauchsphase. Wie Verpackungsabfälle vom Endverbraucher entsorgt werden, ist sowohl für die Fabrik als auch für die Marke nur schwer nachvollziehbar. Eine Schätzung kann durch eine Kombination aus drei Methoden erfolgen: Stichprobenuntersuchungen, branchenübliche Durchschnittswerte sowie Rückmeldedaten kooperierender Entsorgungsunternehmen.

Herausforderung 4: Kosten für die externe Prüfung durch Dritte. Die Kosten für eine umfassende externe Prüfung des ESG-Berichts liegen zwischen 100.000 und 300.000 RMB, was für kleine und mittelgroße börsennotierte Unternehmen eine erhebliche Belastung darstellt. Es kann schrittweise vorgegangen werden: zunächst eine eingeschränkte Prüfung (Limited Assurance) für das Verpackungskapitel durchführen und diese später erweitern.

Einige Offenlegungsfehler, die vermieden werden sollten

Fehler 1: Selektive Offenlegung. „Unsere Geschenkverpackung ist zu 100 % biologisch abbaubar" – eine derart absolute Formulierung ist vor dem Hintergrund strengerer Vorschriften äußerst riskant. Empfohlen wird eine konkrete Formulierung wie „X % sind gemäß EN 13432 zertifiziert".

Fehler 2: Zukunftsversprechen statt aktueller Maßnahmen. „Wir planen, bis 2030 alle Verpackungen recycelbar zu machen" – das ist ein Versprechen, keine Offenlegung. Die Aufsichtsbehörden interessieren, was heute getan wird, nicht was in Zukunft geplant ist.

Fehler 3: Verbergen negativer Informationen. „Unsere Recyclingquote beträgt bis zu 95 %" – wenn die tatsächliche Quote bei 60 % liegt, hat eine Aufdeckung durch Dritte noch schwerwiegendere negative Folgen. Es wird empfohlen, die Lücke und die Verbesserungsmaßnahmen proaktiv offenzulegen.

Fehler 4: Fehlende Datenaktualität. Verpackungsdaten sollten jährlich offengelegt werden; Quartalsdaten können ausgelassen werden, sollten jedoch erläutert werden, um eine Datenverzögerung von einem Jahr zu vermeiden.

Fazit

Das Verpackungskapitel im ESG-Bericht ist kein „Aufsatz", sondern eine „Bilanz". Jeder einzelne Abschnitt muss der Kreuzprüfung durch Investoren, Aufsichtsbehörden, Medien und ESG-Ratingagenturen standhalten. Betrachten Sie es als wichtiges Material für die externe Kommunikation und nicht als Pflichtübung.

LeXiang hat in den vergangenen 3 Jahren 7 börsennotierte Unternehmen bei der Erstellung verpackungsbezogener Kapitel unterstützt (darunter die umfassende ESG-Berichtsberatung für 2 börsennotierte Unternehmen). Wenn Sie gerade Ihren diesjährigen ESG-Bericht vorbereiten, können Sie uns für die interne Prüfung oder das externe Verfassen des Verpackungskapitels kontaktieren.

Weiterführende Literatur

Wie wird der CO₂-Fußabdruck von Verpackungen berechnet? Praktische Berechnung für 3 Verpackungsarten nach ISO 14067

Monomaterial-Design bei Verpackungen: Warum Marken alle auf ein einziges Material setzen

Konforme Verwendung von Recycling-Kennzeichen bei Verpackungen: Unterschiede bei 3 Kennzeichen + Vergleich der Vorschriften in 4 Ländern

Zertifizierung kompostierbarer Verpackungen: Die harte Hürde für die Produkteinführung in Europa und Amerika

Häufige Fragen

Ist ein Verpackungskapitel für börsennotierte Unternehmen verpflichtend offenzulegen?

Derzeit gibt es für A-Aktien keine zwingende Anforderung an ein Verpackungskapitel im ESG-Bericht, jedoch bestehen bereits entsprechende Offenlegungspflichten für H-Aktien sowie in Hongkong und Singapur. Auch ohne Pflichtanforderung ist das Verpackungskapitel für verpackungsintensive Branchen (Lebensmittel, Getränke, Pharma, Kosmetik) ein Schwerpunkt der Ratingagenturen; eine freiwillige Offenlegung wird empfohlen.

Müssen kleine und mittelständische Unternehmen eine Verpackungs-ESG-Offenlegung vornehmen?

Für nicht börsennotierte Unternehmen besteht keine Pflicht, jedoch verlangen immer mehr Markenkunden (insbesondere große europäische und amerikanische Abnehmer) im Rahmen der Lieferantenqualifizierung 'einen ESG-Bericht oder eine Nachhaltigkeitserklärung zur Verpackung'. Wenn entsprechende Anforderungen in Ihrem Kundenstamm bestehen, wird empfohlen, mindestens eine kompakte Verpackungs-Nachhaltigkeitserklärung vorzubereiten.

Wie werden die CO2-Emissionen von Verpackungen berechnet?

Zunächst ist eine CO2-Fußabdruckbilanzierung der Verpackungsmaterialien erforderlich (in Anlehnung an ISO 14067). Die Ermittlung erfolgt nach der Lebenszyklusbewertung (LCA) über die Phasen Rohstoffe, Produktion, Transport, Nutzung und Entsorgung. Gängige Datenbanken sind Ecoinvent (international), CLCD (China) und DEFRA (Großbritannien).

Wie werden Verpackungsdaten erhoben?

Es müssen drei Datenquellen zusammengeführt werden: Materialstammdaten aus dem ERP-System, Lieferantendaten aus der Supply Chain und Entnahmedaten aus der Produktion. Empfohlen wird eine einheitliche 'Jährliche Verpackungsmaterial-Statistik' mit 12–15 Schlüsselfeldern wie Materialtyp, Verbrauchsmenge, Zertifizierungsinformationen und Einzelpreis, koordiniert durch den Einkauf.

Gibt es Vorlagen für die Offenlegung als Referenz?

GRI 301 (Materialien) und GRI 306 (Abfall) sind international anerkannte Rahmenwerke; im Inland können die von den Börsen veröffentlichten 'Leitlinien für Nachhaltigkeitsberichte' sowie der 'Leitfaden für Nachhaltigkeitsberichte börsennotierter Unternehmen' des Verbands chinesischer börsennotierter Gesellschaften herangezogen werden. Speziell für die Verpackungsdimension bieten ESG-Berichte von Branchenführern (z. B. Midea, Yili, Nongfu Spring) gute Orientierung.

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